Kunde werden

Leider nehmen wir zur Zeit keine neuen Kunden auf!

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um Kunde der Tafel zu werden, benötigen Sie einen Kundenausweis. Diesen erhalten jedoch nur Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Monatliches Einkommen Netto:

1. Person 1.000,00 Euro
2. Person   500,00 Euro
Jede weitere Person je 400,00 Euro

Personenkreis:

ALG I – Empfänger
ALG II – Empfänger
Hartz IV - Empfänger
Sozialhilfe – Empfänger
Rentner und Rentnerinnen
Personen, die eine Grundsicherung erhalten
Personen, die Wohngeld beziehen
Personen mit sonstigem geringem Einkommen
Personen in besonderer Notlage (Verschuldung usw.)
Asylbewerber und Obdachlose

Zum Einkommen gehören ALG I – und ALG II – Zahlungen, Zahlungen durch Jobcenter, Renteneinkommen, Miet- und Zinseinnahmen, Netto-Arbeitseinkommen, Grundsicherung- und Wohngeldzahlungen, Kindergeld und Unterhaltszahlungen, Asylbewerber-Leistungen sonstige Einnahmen außer Pflegegeld
Das Einkommen darf in keinem Fall den oben angeführten Betrag überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie alle Einkommen angegeben müssen. Z.B.: Wenn Sie Hartz IV bekommen und Einkommen aus teilweiser Berufstätigkeit beziehen.
Aktuelle Einkommensbelege wie Nachweis über o. a. Zahlungen oder aktuelle Rentenbescheide sind vorzulegen. Ebenso ein gültiger Personalausweis.

Wann und wo erhalte ich den Kundenausweis ?

Die entsprechenden Nachweise sind mit den Ausweispapieren bei der Antragstellung vorzulegen. Der Kundenausweis kann am Ausgabetag Donnerstag in der Zeit von 13.00 bis 16.30 Uhr in der Geschäftsstelle Wipperfürther Str. 145 ausgestellt werden.
Gegen Vorlage Ihres Kundenausweises und Ihres Personalausweises erhalten Sie dann am Ausgabetag (Donnerstag) Ihre Lebensmittel.